Hausordnung

 

für den Jugendklub im Objekt Markröhlitzer Straße 33 in Uichteritz

 
1)
 
Der Jugendklub ist eine Einrichtung der offenen Jugendarbeit, mit dem Ziel, Jugendlichen eine
Begegnungsstätte zu schaffen.
   
2)

 
Der Jugendklub hat folgende
Öffnungszeiten:
Sonntag bis Freitag von
Sonnabend von
15.00 - 22.00 Uhr
15.00 - 23.00 Uhr
     
3)
 
Im gesamten Objekt des Jugendklubs einschließlich des Parkplatzes und des Treppenzugangs ist gemäß § 10
Jugendschutzgesetz (JuSchG) das Rauchen verboten.
   
4) Entsprechend § 9 JUSchG ist der Konsum von Alkoholischen Getränken unter 16 Jahren verboten.
   
5)
 
Im Jugendklub hängen die Jugendschutzbestimmungen aus.
Der Klubvorstand ist für die Einhaltung verantwortlich.
   
6)

 
Der Klubvorstand ist für die Einhaltung der Ordnung und Sicherheit sowie Sauberkeit in den
Räumen verantwortlich, diesbezüglichen Anweisungen der Klubvorstandsmitglieder sowie der
Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten.
   
7) Das Abstellen von Mopeds oder Fahrrädern in den Räumen des Jugendklubs sowie im Hausflur ist verboten.
   
8) Sachbeschädigungen, Unfälle und Beschwerden sind umgehend dem Bürgermeister zu melden.
   
9)
 
Es ist strikt verboten, im Jugendklub zu übernachten. Zuwiderhandlungen haben Hausverbot
und Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch zur Folge.
   
10)
 
Gäste haben sich ebenfalls nach der Hausordnung zu richten und haben den Weisungen der
Klubvorstandsmitglieder und des Aufsichtspersonals zu befolgen.
   
11)


 
Jugendliche, die sich nicht an die Hausordnung halten oder die Weisungen der verantwortlichen
Klubvorstandsmitglieder und Aufsichtspersonal nicht befolgen, können von diesen des Hauses
verwiesen werden. Hausverbot über einen längeren Zeitraum erteilt der Bürgermeister.
Vorsätzliche oder nicht gemeldete Sachbeschädigungen haben Strafanzeige zur Folge.
   
12) Es ist ein täglicher Anwesenheitsnachweis für Klubmitglieder und Gäste zu führen.
   
13)
 
Die Klubmitgliedschaft endet automatisch bei Vollendung des 21. Lebensjahres.
Diese Altersbegrenzung gilt auch für den Aufenthalt von Gästen.
   
   

 

 

Nutzungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Uichteritz
vertreten durch den Bürgermeister Herrn Kurtze und

dem Jugendklub Uichteritz
vertreten durch den Vorstand

   
1)
 
Die Gemeinde Uichteritz überlässt den Jugendklub die Räume im Gebaude Markröhlitzer Straße 33
in Uichteritz zur Nutzung.
   
2) Die Gemeinde übernimmt die Kosten für den Betrieb des Jugendklubs.
   
3)

 
Die Besucher des Jugendklubs verpflichten sich zur ordnungsgemäßen Nutzung (siehe Hausordnung)
der bereitgestellten Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände und zur Einhaltung von Ordnung und
Sauberkeit.
   
4)
 
Die Nutzer des Jugendklubs verpflichten sich zu ehrenamtlicher Arbeit, wenn diese von Seitens der
Gemeinde benötigt wird.
   
5) Sachschäden am Gebäude, auf dem Gelände oder an der Inneneinrichtung sind dem Bürgermeister sofort zu melden.
   
6) Für vorsätzliche und mutwillige Schäden wird der Verursacher finanziell haftbar gemacht.
   
7) Vertreter des Jugendklubs werden regelmäßig zu Gemeinderatssitzungen eingeladen.
   
8) Kleinere Renovierungsarbeiten werden vom Jugendklub selbstständig durchgeführt.
 
 
  Uichteritz, den 24.10.2007
  Unterzeichnet: W. Kurtze (Bürgermeister)    Bräutigam, Thieme, Lehmann (Klubvorstand)